SO FÖRDERN WIR KLIMAFREUNDLICHES HEIZEN:
DAS GILT AB 2025*


30% GRUNDFÖRDERUNG
Für den Umstieg auf Erneuerbares Heizen. Das hilft dem Klima und die Betriebskosten bleiben stabiler im Vergleich zu fossil betriebenen Heizungen.

30% EINKOMMENSABHÄNGIGER BONUS
Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr.
2025

20% GESCHWINDIGKEITSBONUS
Für den frühzeitigen Umstieg auf Erneuer- bare Energien bis Ende 2024. Gilt zum Beispiel für den Austausch von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicher-Heizungen sowie von Gasheizungen (mindestens 20 Jahre alt).

BIS ZU 70% GESAMTFÖRDERUNG
Die Förderungen können auf bis zu 70% Gesamtförderung addiert werden und ermöglichen so eine attraktive und nachhaltige Investition.


Wir wissen, dass die Investition in eine Wärmepumpe oder eine Photovoltaikanlage ein wichtiger Schritt in Ihrem Leben ist. Deshalb versuchen wir nicht nur, die effizientesten Geräte auszuwählen, sondern begleiten Sie auch durch den gesamten Prozess der Finanzierung, damit Ihre Investition sowohl umweltfreundlich als auch so wirtschaftlich wie möglich ist.
Wir führen das gesamte Verfahren zur Gewinnung von Fördermitteln persönlich in Ihrem Namen durch. Während des Prozesses bereiten wir die von den Bewilligungsbehörden geforderten Unterlagen vor. Sie müssen dann nur noch die Rückzahlung der bewilligten Mittel abwarten.
In Ihrem Namen
- beantragen wir Fördermittel.
- beantworten wir Fragen der Behörden.
- reichen wir die für die Bewilligung erforderlichen Unterlagen ein.
Nach der endgültigen Bewilligung des Zuschusses überweist die Behörde die Mittel innerhalb von 14 Tagen nach der Bewilligung auf Ihr Konto zurück.
Insgesamt ist die Förderung ab 2024 laut KfW auf maximal 70 % der Gesamtkosten gedeckelt. Die maximal förderfähige Investitionssumme beträgt 30.000 € für ein Einfamilienhaus (1. Wohneinheit).
Der höchstmögliche Zuschuss für den Heizungstausch beläuft sich also – bei einem Fördersatz von 70 % – auf 21.000 €.
Die Höhe der individuellen Förderungen:
- 30 % Basisförderung für alle Wärmepumpen
- 20 % Klimageschwindigkeitsbonusfür den Austausch von funktionsfähigen
Heizungen: Öl, Kohle, Gasetage oder Nachtspeicher jeden Alters oder für den Austausch von funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Der Bonus in Höhe von 20% ist befristet bis 2028 – danach reduziert er sich jährlich.
- 30 % Einkommensbonusfür selbstnutzende Wohneigentümer bis max. 40.000 € zu versteuerndes für förderfähige Heizungsanlagen.
- 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen mit der Nutzung der Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder eines natürlichen Kältemittels.